Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ing. Ind. Maria Jose Cotes, MA · Waidhofnerstraße 39A, 3300 Greinsfurth · Entwurf, Stand Oktober 2026
§1 Geltung und Vertragsbestandteile
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Ing. Ind. Maria Jose Cotes, MA (nachfolgend „Anbieterin“) und ihren Kunden über Analyse-, Beratungs-, Konzeptions- und Umsetzungsleistungen, insbesondere die Strategische Systemanalyse, den Strategischen Systemaufbau und die Strategische Wachstumsbegleitung. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Anbieterin ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.3 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individuell vereinbarte Zusatzvereinbarungen in Textform; (2) der Anhang zum Vertrag (Leistungsbeschreibung bzw. Projektauftrag) für den konkreten Leistungsumfang und die Vergütung; (3) der Vertrag; (4) diese AGB.
1.4 Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus Vertrag und Anhang. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
§2 Form und Kommunikation
2.1 „Schriftlich“ bedeutet in diesen AGB und in den Verträgen Textform. Eine E-Mail genügt.
2.2 Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp) dienen nur der organisatorischen Abstimmung. Freigaben, Änderungswünsche, Zusatzbeauftragungen und Kündigungen sind per E-Mail abzugeben oder per E-Mail zu bestätigen.
2.3 Änderungen und Ergänzungen von Vertrag, Anhang und AGB bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
§3 Leistungserbringung, Empfehlungen, kein Erfolg
3.1 Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt einer ordentlichen Unternehmens- und Marketingberaterin nach dem jeweiligen Stand der fachlichen Kenntnisse. Sie darf allgemein anerkannte Methoden sowie eigene Modelle und Frameworks einsetzen, insbesondere das KITE Modell™.
3.2 Analysen, Empfehlungen, Strategien und Konzepte sind fachliche Einschätzungen auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen. Sie sind keine verbindlichen Handlungsanweisungen. Ergebnisse von Analysen sind eine Momentaufnahme; zu einer nachträglichen Aktualisierung (z. B. wegen geänderter Suchmaschinen-Algorithmen, Plattformen, Marktbedingungen oder Rechtslage) ist die Anbieterin nur bei gesonderter Beauftragung verpflichtet.
3.3 Die Entscheidung über die Umsetzung von Empfehlungen liegt ausschließlich beim Kunden. Er trägt die Verantwortung für Auswahl, Zeitpunkt, Priorisierung und Ressourceneinsatz sowie für die daraus folgenden unternehmerischen Entscheidungen.
3.4 Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, insbesondere keine Umsatzsteigerung, keine bestimmte Anzahl an Leads, Anfragen oder Besuchern, keine bestimmte Conversion-Rate, Reichweite oder Suchmaschinenplatzierung. Der Erfolg hängt von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin ab, etwa von der Umsetzung durch den Kunden, der Qualität und Aktualität der Inhalte, Marktbedingungen, Wettbewerb, Preisgestaltung, Kundenverhalten, weiteren Marketingaktivitäten sowie der laufenden Pflege des Systems.
3.5 Die Anbieterin erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung und erstellt keine Rechtstexte. Die Prüfung, Auswahl und Aktualisierung von Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrungen und Cookie-Consent obliegt dem Kunden bzw. seiner Rechtsberatung.
§4 Mitwirkung des Kunden
4.1 Der Kunde erbringt alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig, insbesondere: Bereitstellung von Informationen, Unterlagen, Inhalten, Daten und Zugängen, Erteilung von Freigaben und Entscheidungen, Teilnahme an vereinbarten Terminen und Beantwortung von Rückfragen.
4.2 Der Kunde steht dafür ein, dass seine Angaben nach bestem Wissen vollständig und richtig sind. Die Anbieterin muss sie nicht überprüfen. Der Kunde stellt nur Inhalte bereit, für die er die erforderlichen Rechte besitzt; die rechtliche, insbesondere urheberrechtliche, Zulässigkeit muss die Anbieterin nicht prüfen.
4.3 Verzögert sich die Mitwirkung, verlängern sich Fristen und Termine entsprechend. Daraus entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Preisminderung. Nach vorheriger Abstimmung kann der dadurch verursachte Mehraufwand gesondert verrechnet werden. Termine sind unverbindliche Plantermine, soweit Vertrag oder Anhang nicht ausdrücklich eine verbindliche Frist oder einen Fixtermin nennen (z. B. die Frist für den Analysebericht im Vertrag Systemanalyse).
4.4 Ruht das Projekt wegen fehlender Mitwirkung länger als 30 Kalendertage, darf die Anbieterin die Arbeiten aussetzen.
4.5 Ruht das Projekt länger als 60 Kalendertage, darf die Anbieterin das Projekt schließen oder einen neuen Zeitplan festlegen. Ein Anspruch auf sofortige Wiederaufnahme besteht nicht. Bereits erbrachte Leistungen bleiben zu vergüten; bezahlte Honorare für erbrachte Leistungen werden nicht erstattet. Bei laufenden Verträgen kann die Anbieterin stattdessen nach §15.1 kündigen.
§5 Änderungswünsche und Zusatzleistungen
5.1 Wünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bereits freigegebene oder abgenommene Ergebnisse betreffen oder zusätzlichen Aufwand verursachen, sind Zusatzleistungen. Sie sind in Textform zu beantragen.
5.2 Die Anbieterin teilt dem Kunden vorab den Mehraufwand, die Auswirkungen auf Termine und die zusätzliche Vergütung mit. Die Ausführung erfolgt erst nach Zustimmung beider Parteien in Textform und wird nach tatsächlichem Aufwand, als Pauschale oder nach gesondertem Angebot abgerechnet. Zur Annahme von Änderungswünschen ist die Anbieterin nicht verpflichtet.
5.3 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind nicht enthalten: laufende Betreuung, Wartung, Hosting, Lizenzen Dritter, Werbekampagnen und Suchmaschinenwerbung, Social-Media-Management, umfangreiche Content-Produktion, Übersetzungen, Foto- und Videoproduktion, fortlaufende SEO, IT-Sicherheitsprüfungen, Schulungen und Workshops.
§6 Honorar und Zahlung
6.1 Honorar und Zahlungsplan ergeben sich aus Vertrag und Anhang. Alle Beträge verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese gesetzlich geschuldet ist.
6.2 Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das in der Rechnung genannte Konto innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist. Bei Fristüberschreitung tritt Verzug automatisch ein.
6.3 Bei Verzug darf die Anbieterin gesetzliche Verzugszinsen und angemessene Mahn- und Inkassokosten verlangen sowie Leistungen und weitere Projektphasen bis zum vollständigen Zahlungseingang aussetzen.
6.4 Laufende Honorare sind unabhängig davon geschuldet, ob der Kunde die enthaltenen Leistungen oder Kontingente tatsächlich in Anspruch nimmt.
6.5 Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Kunde darf Zahlungen nicht wegen noch nicht erbrachter späterer Leistungen zurückhalten, wenn die jeweils fälligen Leistungen ordnungsgemäß erbracht wurden.
§7 Gewährleistung
7.1 Der Kunde rügt offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Übergabe bzw. Abnahme des jeweiligen Arbeitsergebnisses, in Textform und nachvollziehbar. Für einzelne Leistungen kann der Vertrag den Beginn der Frist abweichend regeln.
7.2 Liegt ein von der Anbieterin zu vertretender Mangel vor, darf und muss sie ihn innerhalb angemessener Frist nachbessern. Der Anbieterin stehen bis zu zwei Nachbesserungsversuche zu. Erst wenn die Nachbesserung endgültig fehlschlägt oder verweigert wird, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu.
7.3 Kein Mangel sind inhaltliche Änderungen oder Erweiterungen, die nicht vereinbart waren, sowie das Ausbleiben eines wirtschaftlichen Erfolgs. Offensichtliche Schreib-, Rechen- und Auslassungsfehler werden auf Mitteilung einmalig kostenfrei korrigiert.
7.4 Die Gewährleistung entfällt für Mängel, die auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäße Nutzung, nachträgliche technische Veränderungen, Inkompatibilitäten mit später installierter Software, Änderungen an Systemen Dritter, Hostingprobleme oder Plugin-Konflikte zurückgehen. Für Leistungen Dritter übernimmt die Anbieterin keine Gewähr.
§8 Haftung
8.1 Die Anbieterin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung ist insgesamt auf das vom Kunden für den jeweiligen Vertrag bezahlte Honorar beschränkt. Bei laufenden Verträgen (Strategische Wachstumsbegleitung) ist sie auf die in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlten Honorare beschränkt.
8.3 Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Anbieterin bei leichter Fahrlässigkeit nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Umsatzverluste, Verlust von Geschäftschancen, Reputationsschäden und Datenverluste.
8.4 Die Anbieterin haftet nicht für Leistungen, Ausfälle oder Entscheidungen Dritter, insbesondere von Hosting- und Domain-Anbietern, Suchmaschinen, Social-Media- und Werbeplattformen, Zahlungs- und E-Mail-Marketing-Anbietern, Softwareanbietern, Schnittstellen und KI-Systemen, sowie nicht für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder Dritter entstehen.
8.5 Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
§9 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungshindernisse infolge höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmung, Krieg, Terror, Pandemien, behördlicher Maßnahmen, längerfristiger Strom- oder Internetausfälle und Cyberangriffe. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Während der höheren Gewalt ruhen die vertraglichen Pflichten. Bei laufenden Verträgen (Strategische Wachstumsbegleitung) ruht für diesen Zeitraum auch die Pflicht zur Zahlung des Monatshonorars (anteilig nach Tagen); bereits bezahltes Honorar wird auf folgende Leistungszeiträume angerechnet.
§10 Drittanbieter, Konten und Lizenzen
10.1 Der Kunde schließt Domains, Hosting, Website-Systeme, Softwarelizenzen, Plugins, Analyse-, Tracking-, E-Mail-Marketing- und Social-Media-Tools sowie sonstige Drittanbieter-Dienste selbst im eigenen Namen ab, ist deren Vertragspartner und trägt die Kosten. Er bleibt Inhaber seiner Konten, Daten und Inhalte. Die Anbieterin erwirbt, bezahlt oder verwaltet keine Lizenzen, Konten oder Dienste für den Kunden.
10.2 Der Kunde gewährt der Anbieterin die für die vereinbarten Leistungen erforderlichen Zugänge, nach Möglichkeit über eigene Benutzerkonten oder delegierte Zugriffsrechte statt gemeinsam genutzter Zugangsdaten. Die Anbieterin verwendet die Zugänge ausschließlich für die vereinbarten Leistungen. Der Kunde kann Zugänge jederzeit entziehen.
10.3 Die Anbieterin unterstützt bei Auswahl, Einrichtung, Konfiguration und Integration im vereinbarten Umfang. Das ist keine Übernahme der Betriebsverantwortung. Hosting, Backups, Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Updates und Verfügbarkeit von Drittanbieter-Diensten sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10.4 Für den Einsatz von Drittanbieter-Diensten gelten deren Nutzungs-, Lizenz- und Datenschutzbedingungen. Die Anbieterin ist nicht Vertragspartnerin dieser Leistungen und übernimmt keine Verantwortung für Funktions-, Leistungs-, Preis- und Lizenzänderungen, Einstellung von Diensten, Sicherheitsvorfälle und Systemausfälle.
§11 Geistiges Eigentum und KITE Modell™
11.1 Alle Rechte an Methoden, Modellen, Frameworks, Vorlagen, Checklisten, Prozessen, Bewertungsverfahren, Präsentationen, Konzepten und Arbeitsunterlagen der Anbieterin verbleiben bei ihr. Die Übergabe von Berichten, Roadmaps, Empfehlungen oder Blueprints überträgt diese Rechte nicht. Die Anbieterin darf ihre Methoden und ihr Know-how auch für andere Kunden verwenden.
11.2 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne Geschäftszwecke. Werden im Vertrag individuelle Logos oder Gestaltungselemente vereinbart, erhält der Kunde daran nach vollständiger Bezahlung ein ausschließliches Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke.
11.3 Das KITE Modell™ ist ein von der Anbieterin entwickeltes Entscheidungs- und Priorisierungsmodell. Die Methode, die Bezeichnung und die Marke verbleiben bei der Anbieterin.
11.4 Wird dem Kunden im Rahmen eines Vertrages ein KITE-Arbeitsinstrument übergeben, erhält er daran nach vollständiger Bezahlung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes Recht zur Nutzung für die eigenen internen Geschäftszwecke seines Unternehmens, auch durch seine Mitarbeitenden.
11.5 Ohne vorherige Zustimmung der Anbieterin in Textform ist es dem Kunden untersagt, die Methode oder das Arbeitsinstrument weiterzuverkaufen oder an Dritte außerhalb seines Unternehmens weiterzugeben, nachzuahmen oder zu vervielfältigen, Beratungsleistungen, Schulungen oder Seminare darauf aufzubauen oder sie als eigene Methode auszugeben oder zu veröffentlichen.
11.6 Materialien, die schon vor Beginn der Zusammenarbeit im Eigentum oder Nutzungsbereich einer Partei standen, verbleiben bei dieser Partei.
§12 Vertraulichkeit
12.1 Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts-, Kunden-, Nutzer- und Strategiedaten, Kennzahlen und Zugangsdaten, streng vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrages.
12.2 Eine Weitergabe ist nur zulässig, wenn die andere Partei zugestimmt hat, eine gesetzliche Pflicht besteht oder sie zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. gegenüber Steuer- oder Rechtsberatung), und der Empfänger seinerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet ist.
12.3 Nicht vertraulich sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Vertragsverletzung öffentlich werden, der empfangenden Partei nachweislich bereits bekannt waren oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
§13 Datenschutz
13.1 Die Parteien halten die DSGVO und das österreichische Datenschutzgesetz ein. Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
13.2 Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 DSGVO für die personenbezogenen Daten, die er der Anbieterin zur Verfügung stellt, und für die datenschutzrechtlich ordnungsgemäße Einrichtung seiner Systeme (insbesondere Cookie- und Consent-Management, Datenschutzinformationen, Tracking-Konfiguration, Einwilligungen).
13.3 Ist eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag.
13.4 Die Anbieterin trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der ihr zugänglich gemachten Daten. Es gilt außerdem die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der Anbieterin.
§14 Referenznutzung
14.1 Die Anbieterin darf Namen, Firmenlogo, Projektbeschreibung oder eine Case Study des Kunden nur für Referenzzwecke (Website, Portfolio, Präsentationen, Social Media) verwenden, soweit der Kunde dies im Vertrag ausdrücklich per Ankreuzfeld freigegeben hat. Ohne Freigabe erfolgt keine Referenznutzung.
14.2 Vertrauliche Informationen, interne Daten, Berichte, Blueprints und sonstige nicht öffentliche Ergebnisse werden nicht veröffentlicht.
14.3 Der Kunde kann die Freigabe jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Anbieterin entfernt die Referenzen innerhalb angemessener Frist, soweit technisch möglich und zumutbar.
§15 Beendigung
15.1 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist nachhaltig verletzt, über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird, eine Partei ihre Geschäftstätigkeit dauerhaft einstellt oder (bei laufenden Verträgen) erheblicher Zahlungsverzug oder dauerhafte Verweigerung erforderlicher Mitwirkung vorliegt.
15.2 Bei berechtigter außerordentlicher Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen nach tatsächlichem Leistungsstand zu vergüten. Beendet der Kunde den Vertrag vorzeitig ohne wichtigen Grund und ohne dass der Vertrag ein ordentliches Kündigungsrecht vorsieht, hat die Anbieterin Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen und Ersatz bereits entstandener, nachweisbarer Aufwendungen.
15.3 Bereits bezahlte Honorare für ordnungsgemäß erbrachte Leistungen werden nicht erstattet. Beauftragte Zusatzleistungen und eigenständige Projekte bleiben von der Beendigung eines Vertrages unberührt, wenn dafür eine gesonderte Vereinbarung besteht.
15.4 Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht nur, wenn der Vertrag es vorsieht (z. B. in der Strategischen Wachstumsbegleitung).
§16 Schlussbestimmungen
16.1 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
16.2 Nebenabreden bestehen nicht.
16.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
16.4 Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Anbieterin. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Anbieterin ausschließlich zuständig.